"Zur Gegenfinanzierung der aktuellen Steuerreform hat der Finanzminister für alle Betriebe mit mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz die Registrierkassenpflicht eingeführt. Nicht nur dass jeder Unternehmer in den Augen des Finanzministers offensichtlich ein potenzieller Steuerhinterzieher ist, bedeutet das gerade für unsere Klein- und Mittelbetriebe auch eine unverhältnismäßig hohe finanzielle und bürokratische Mehrbelastung", so die beiden VP-Politiker Bohuslav und Ebner.
Forderungen liegen am Tisch
"Wir lehnen es daher entschieden ab, unsere Unternehmen weiter zu belasten und fordern eine Erhöhung der Umsatzfreigrenze auf 30.000 Euro. Außerdem muss es endlich Rechtssicherheit und einen Investitionsschutz geben. In der Vergangenheit haben unsere Betriebe zu oft für unausgegorene Vorhaben der Bundesregierung Lehrgeld bezahlt. Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, wurde ein entsprechender Antrag der VP-NÖ im Landtag eingebracht", erklären die Wirtschaftslandesrätin und der Landesgeschäftsführer unisono.
Technische Fragen immer noch ungeklärt
Der Plan der Bundesregierung sieht vor, dass ab 1. Jänner 2016 für Betriebe neue Aufzeichnungspflichten für alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung gelten. Somit ist zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro und die Barumsätze dieses Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten. "Darüber hinaus müssen alle Kassensysteme ab 1. Jänner 2017 über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, wo heute noch niemand weiß wie die auszusehen hat. Es kann doch nicht sein, dass die Bundesregierung Unternehmen dazu zwingt Registrierkassen zu erwerben, die ein Jahr später vielleicht nicht mehr den technischen Voraussetzungen entsprechen. Das kommt ja einem Schildbürgerstreich gleich", fordert Ebner gleichzeitig die Aussetzung der Registrierkassenpflicht solange, bis die technischen Merkmale fest stehen. Erst wenn diese Voraussetzungen feststehen, können Unternehmen ein passendes System anschaffen und im Betrieb etablieren, das alle Merkmale erfüllt.
Aussetzung von Kontrollen nur "geringfügiges Entgegenkommen"
"Die Tatsache, dass es erst ab Mitte 2016 zu Kontrollen kommen soll, stellt in Anbetracht dieser unbefriedigenden Situation lediglich ein geringfügiges Entgegenkommen dar. Es muss verhindert werden, dass jetzt auf Grund des Zeitdruckes Systeme gekauft werden, die am 1. Jänner 2017 wieder getauscht werden müssen", so Landesrätin Bohuslav und Landesgeschäftsführer Ebner.