Mit 1. Jänner 2016 tritt endgültig die größte Steuerreform der Zweiten Republik in Kraft und bringt den Menschen jeden Monat mehr Geld. „Insgesamt fließen 5,2 Milliarden Euro in die Entlastung der Menschen. Vom Lehrling über die Arbeitnehmer, Alleinerziehende, Unternehmer bis zu den Pensionisten – alle profitieren von der Steuerreform mit durchschnittlich 1.000 Euro mehr pro Jahr“, betont NÖAAB-Landesobmann LH-Stv. Wolfgang Sobotka.
Kernstück der Reform bilden sechs neu gestaltete Tarifstufen. Der Eingangssteuersatz sinkt von 36,5 auf 25 Prozent und gilt nicht nur für die Lohnsteuer sondern auch für die Einkommensteuer. Familien profitieren von der Verdoppelung des Kinderfreibetrages und Erhöhung der Familienbeihilfe sowie von der Anhebung des Verkehrsabsetzbetrages auf 400 Euro, Unternehmen von der Verdoppelung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, der Anhebung der Forschungsprämie oder der Vereinfachung der Lohnverrechnung. Für Pensionisten ist erstmalig eine Steuergutschrift für Niedrigverdiener vorgesehen. Hier werden im Rahmen der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 110 Euro ausbezahlt. Insgesamt wird das Steuersystem vereinfacht und Ausnahmeregelungen beseitigt. Neben der automatischen Kinderbeihilfe, die es bereits seit Mai 2015 gibt, wird ab 2017 die automatische Arbeitnehmerveranlagung eingeführt, die zu einer wesentlichen Verwaltungsvereinfachung und mehr Service für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führen wird.
Von der Steuerreform werden weitere Positiveffekte erwartet. Nicht nur, dass die Österreicherinnen und Österreicher ab jetzt mehr Geld bekommen, soll auch der private Konsum ansteigen was letztlich auch zu einer Steigerung des Wirtschaftswachstums und zusätzlich 20.000 neue Arbeitsplätze bringen wird. „Mit der Steuerreform ist ein erster Schritt gesetzt. Nun folgt eine Lohnnebenkostensenkung in der Höhe von rund 1 Milliarde Euro ab dem Jahr 2016. Zudem liegt bereits von Finanzminister Hans Jorg Schelling ein Vorschlag zur Bekämpfung der Kalten Progression vor. So soll in Zukunft der Staat bei Gehaltserhöhungen nicht mehr mitverdienen. Die Lohnerhöhung soll künftig den Arbeitnehmern alleine gehören“, betont NÖAAB-Bezirksobmann Gerhard SCHÖDINGER.