"Das Kindergeldkonto kommt ab dem 1. März 2017 und bringt mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern", so Familienministerin Sophie Karmasin. "Ich freue mich sehr, dass wir dem Wunsch der Eltern nach einer flexiblen Bezugsdauer, mehr Transparenz bei den diversen Bezugsvarianten und finanzieller Fairness in Form einer Gesamtsumme - unabhängig von der Bezugsdauer - nachkommen konnten. Dies ist die größte Reform des Kinderbetreuungsgeldes seit dem Jahr 2002", freut sich Karmasin über die Beschlussfassung.
Flexible Bezugsdauer und einheitlichere Gesamtsumme
Das Kinderbetreuungsgeld hat ein jährliches Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro, durch die Reform wurden die finanziellen Unterschiede der früheren Pauschalvarianten aufgehoben. So ist sichergestellt, dass Mütter und Väter eine einheitlichere Gesamtsumme erhalten (bis zu €16.449), unabhängig davon, wie lange sie Kinderbetreuungsgeld beziehen. Künftig verschmelzen die vier Pauschalvarianten in ein flexibles Konto, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt auch weiterhin bestehen. Durch eine flexibel wählbare Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen, können Familien nun ganz individuell die für sie ideale Kinderbetreuungsgeldvariante erstellen.
1.000 Euro Partnerschaftsbonus
"Besonders wichtig war mir bei dieser Reform, dem Wunsch nach mehr Partnerschaftlichkeit nachzukommen. Daher habe ich mich für einen Partnerschaftsbonus in Höhe von zusätzlich 1.000 Euro eingesetzt, den Eltern abrufen können, wenn sie sich die Betreuung fair, also 50:50 oder 60:40 aufteilen. Dadurch möchte ich Väter zusätzlich motivieren, sich verstärkt in dieser prägenden Lebensphase einzubringen. Dieser Partnerschaftsbonus wird nun sowohl für das Kindergeld-Konto als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gelten", so Karmasin. Gleichzeitig wird der für Väter reservierte Teil von derzeit durchschnittlich 16 Prozent auf 20 Prozent angehoben.
"Familienzeit" ohne speziellen Kündigungsschutz
In der neuen "Familienzeit" können Väter künftig direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehend zuhause bleiben und bekommen dafür eine Pauschalsumme aus dem Kindergeld von 700 Euro. Einen Rechtsanspruch oder einen speziellen Kündigungsschutz, wie er von der SPÖ gefordert wurde, wird im Sinne der Wirtschaft nicht im Gesetz festgehalten.