Mindestsicherung: NÖ geht mit Reform voran

Nachdem die SPÖ einer bundesweit einheitlichen Regelung nicht zustimmen wollte, ist der NÖ Landtag mit einer Reform der Mindestsicherung vorangegangen. Eckpunkte sind die Deckelung der Leistungen pro Haushalt, die "Mindestsicherung light" oder die Möglichkeit für Gemeinden, Bezieher der Mindestsicherung zu gemeinnützigen Tätigkeiten heranzuziehen.

Monatelang wurde über eine bundesweit einheitliche Regelung bei der Mindestsicherung verhandelt. „Niederösterreich hat sich immer für eine bundesweite Regelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung ausgesprochen. Fakt ist, dass Kanzler Kern und Sozialminister Stöger vom Verhandlungstisch aufgestanden sind und seither Gesprächsverweigerung betreiben. Es ist politisch fahrlässig, dass die SPÖ unter Kanzler Kern noch immer nicht in der Realität angekommen ist", hält dazu VP-Klubobmann Klaus Schneeberger fest.

Spalt in der SPÖ führte zu Scheitern der Verhandlungen

Der Spalt in der SPÖ ist tief und ist wohl auch der Grund des Scheiterns der Verhandlungen. Während Burgenlands Landeshauptmann Niessl etwa für eine Deckelung und die Mindestsicherung light ist, sträubt sich die Wiener SPÖ um Frau Wehsely dagegen. "Und auch die SPÖ NÖ übt sich lieber in blindem Gehorsam gegenüber Kern, anstatt konstruktive Vorschläge einzubringen, die eine Einigung ermöglichen", so Schneeberger. 

Beschluss schafft Rechtssicherheit

"Um die Rechtssicherheit sicherzustellen, haben wir daher am Beschluss, die NÖ Mindestsicherung zukunftsfit zu gestalten, festgehalten. Denn unsere Lösung bedeutet Respekt den Menschen gegenüber, die arbeiten gehen“ betont der Klubobmann.

Deckelung der Leistung pro Haushalt

Die Novelle der bedarfsorientierten Mindestsicherung beinhaltet einige wichtige Eckpunkte. So wird die Mindestsicherung pro Haushalt bei 1.500 Euro gedeckelt, wobei jedes Einkommen miteingerechnet wird. In diesem Betrag sind auch die Wohnkosten beinhaltet. Ausnahmen gibt es für Personen die Pflegegeld oder erhöhte Familienbeihilfe beziehen, oder die dauernd arbeitsunfähig sind.

Ebenfalls neu: "Mindestsicherung light"

Weiters kommt eine "Mindestsicherung light" für Personen, die in den letzten 6 Jahren weniger als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz bzw. rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hatten. Die Höhe der Leistungen wird für eine erwachsene Person bei 572,50 Euro liegen, wobei darin auch ein Integrationsbonus enthalten ist. Denn "Mindestsicherung light"-Bezieher werden verpflichtet, Maßnahmen zur besseren Integration zu erfüllen, wie zum Beispiel Deutsch- oder Wertekurse.

Bezieher sollen gemeinnützige Arbeit leisten

Zusätzlich können Land und Gemeinden befristete gemeinnützige Hilfsarbeiten anbieten, sofern nicht zeitgleich das Arbeitsmarktservice Maßnahmen anordnet. Bei wiederholter Verweigerung dieser Verpflichtungen werden die Leistungen gekürzt.