Die Bundesregierung einigte sich bei der Klausur in Krems auf mehr Anreize für ältere Arbeitnehmer. Der längere Verbleib in der Erwerbstätigkeit soll in Zukunft durch die Einführung der Teilpension gefördert werden.
"Wir begrüßen die Umsetzung der Forderung des NÖAAB. Es ist ein wichtiges Signal für ältere Arbeitnehmer, die auch nach Erreichen des Korridorpensionsantrittsalters (heute 62 Jahre) weiter im Erwerbsleben bleiben wollen. Die wöchentliche Arbeitszeit kann um 40 bis 60 Prozent reduziert werden, wobei der Arbeitnehmer rund 75 Prozent seines Gehaltes erhält. Unternehmen und Arbeitnehmer sollen gleichermaßen profitieren," so NÖAAB-Landesgeschäftsführer BR Bernhard Ebner.
Im AK-NÖ Vorstand wurde am 24. März die Umsetzung der Teilpension einstimmig beschlossen. "Die NÖAAB-FCG-Fraktion hat die Teilpension bereits in der Vollversammlung am 11. November 2014 gefordert. Die FSG-Mehrheit hat dieses wichtige Anliegen für die älteren Arbeitnehmer damals abgelehnt. Wir begrüßen sehr, dass nun die FSG unsere Forderungen unterstützt. Dank des Einsatzes von Ministerin und ÖAAB-Obfrau Mag. Johann Mikl-Leitner sowie Landeshauptmann-Stellvertreter und NÖAAB-Obmann Mag. Wolfgang Sobotka, ging bei diesem Thema etwas weiter. Nun heißt es rasch planen und umsetzen, damit es für unsere älteren Arbeitnehmer mehr Perspektiven gibt," so AK-Vizepräsident Franz Hemm.